24.09.2008 Recht
Undurchsichtige Verbraucherschutzinformationen kein Grund zur Verlängerung der Widerspruchsfrist
Auch wenn die Allgemeinen Verbraucherschutzinformationen (AVB), die dem Versicherungsvertrag beigelegt sind, für den Laien unverständlich und undurchsichtig sind, besteht für ihn nur ein Widerspruchsrecht innerhalb von 14 Tagen. Eine längere Widerspruchsfrist - etwa für das gesamte erste Versicherungsjahr - läuft nur dann, wenn die AVB unvollständig sind oder gänzlich fehlen und dem Kunden erst im Nachhinein übermittelt werden. Die Klage eines Versicherungsnehmers, der sich auf eine längere Frist berief, wurde mit dieser Begründung vom Landgericht Berlin abgewiesen. Mehr
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