Bei der Unfallversicherung ist die letzte Berufsausübung entscheidend

Ob ein Versicherter zu mehr als 50 Prozent in seiner Leistungsfähigkeit im Job beeinträchtigt ist, muss anhand seines zuletzt tatsächlich ausgeübten Berufes entschieden werden. Wie das Landgericht Berlin entschieden hat, ist die Fähigkeit des Versicherten, ganz allgemein einen Beruf ausüben zu können, nicht relevant.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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