25.08.2008 Recht
Wohngebäudeversicherung: Wann ist ein Gebäude "bezugsfertig"?
Von Bezugsfertigkeit eines Gebäudes spricht man, wenn man eine "abgedichtete Außenhaut" hat. Das bedeutet im Klartext, dass Außenwände, Dach, Fenster und Türen geschlossen sein müssen. Ob Einrichtungsgegenstände bereits im Gebäude stehen, spielt dagegen keine Rolle und ist auch auf den Ausschlusstatbestand der Sturmversicherung nicht anwendbar. Mit dieser Begründung gab das Oberlandesgericht Rostock der Klage eines Versicherungsnehmers statt. Mehr
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