BU-Versicherung: Erfordernisse an einen Vergleichsberuf

Liegt eine Berufsunfähigkeit (BU) von mindestens 50 Prozent entsprechend der Versicherungsbedingungen vor, so muss der VR bei einer eventuellen Verweisung Vorsicht walten lassen. Entspricht der Vergleichsberuf zwar den Fähigkeiten und Kenntnissen des Versicherungsnehmers, unterfordert dieser ihn aber und stuft ihn in seiner Lebensstellung ab, so ist eine Verweisung nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht rechtsgültig. Die Richter gaben im vorliegenden Fall dem Antrag des Versicherungskunden auf BU-Leistung Recht.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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