22.10.2008 Recht
Krankentagegeld auch bei unregelmäßigen Attesten des Arztes
Der Versicherungsnehmer verliert seinen Krankentagegeldanspruch nicht deshalb, weil er gelegentlich das Büro seines Betriebes aufsucht, um seiner Sekretärin Diktate über das ruhende Geschäft zu überbringen. Gleiches gilt sogar, wenn er gegen die Verpflichtung verstößt, wöchentlich die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Atteste nachzuweisen. Die Begründung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf: Der Versicherer muss sich daran festhalten lassen, dass er bisher unregelmäßige Atteste geduldet, kommentarlos reguliert und somit das Vertrauen des Versicherungsnehmers in dieses Vorgehen nicht wieder ausgeräumt hat. Die Gesellschaft musste daher zahlen. Mehr
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