Wenn der Makler versicherungsfremde Ratschläge gibt ...

Grundsätzlich ist ein Versicherungsmakler nicht dazu verpflichtet, seinem Kunden rechtliche und steuerliche Ratschläge zu erteilen. Tut er dies trotzdem, dann müssen seine Aussagen allerdings 100 Prozent richtig sein. Gleiches gilt für Informationen über künftige Gesetze oder Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen. Vorsicht: In einem solchen Fall kann die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Deckung versagen.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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