BU-Versicherung: Ein Koch mit Geschmacksverlust

Ein Koch mit eigener Pension verlor innerhalb von Jahren schleichend seinen Geruchs- und Geschmackssinn. Da er aber seine Einkünfte nicht nur aus der reinen Koch-Tätigkeit erzielte, konnte er einen sicheren Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht erbringen. Das hätte er aber aufgrund der Beweispflicht tun müssen, so das Oberlandesgericht Hamm. Nach dem keine, mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde, blieb seine Klage gegen den Versicherer ohne Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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