Versicherungsschutz bei Reiseplanung von mehr als sechs Wochen nicht ausgeschlossen

Die Versicherungsnehmerin erkrankte kurz nach Reiseantritt und verstarb im Krankenhaus. Ihre Erben forderten nun die fälligen Kosten beim Versicherer ein. Dieser verweigerte jedoch die Zahlung, da prinzipiell keine Deckung in der Reise-Krankenversicherung bestünde, wenn eine Reise geplant sei, die länger als sechs Wochen dauert. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte jedoch klar, dass die Planung keine Rolle spiele, wenn der Versicherungsfall in den ersten sechs Wochen der Reise eintritt. Der Grund: Der Versicherer bietet sechs Wochen Absicherung und dieser Verpflichtung muss er auch nachkommen.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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