Trotz Riester-Zulage klafft Rentenlücke

Vier von zehn Riester-Anlegern schöpfen die ihnen zustehende staatliche Förderung nicht voll aus. Dies zeigt eine aktuelle Statistik der Zentralen Zulagenstelle ZfA. Die Anleger zahlen nicht genug ein. In späteren Jahren werden sie ihre falsche Zurückhaltung bei der Investition in die Riester-Rente deutlich zu spüren bekommen, weil sie mit zu niedrigen Zahlungen aus dem privaten Geldbeutel ihre Rentenlücke nicht schließen können.

Sparer füllen Lücke nur zu 80 Prozent
Nach anfänglich schleppendem Interesse für die Riester-Rente engagieren sich die Bundesbürger heutzutage mehr für diese Art ihrer privaten Altersvorsorge. Weil aber ein großer Teil der Anleger nicht den vollen förderungswürdigen Beitrag einzahlt, könnte das auf Dauer problematisch werden, sagt ZfA-Leiter Ulrich Stolz. Die Auswertung der neuen ZfA-Statistik zeigt, dass die vom Staat ausgezahlten Boni und Zulagen im vergangenen Jahr im Durchschnitt bei 95 Euro und maximal 114 Euro lagen; Riester-Sparer mit Kindern erhielten im Schnitt 226 Euro. „Über alle Konten betrachtet füllen die Riester-Sparer ihre Rentenlücke derzeit also nur zu gut 80 Prozent“, heißt es bei der "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen" mit Dienstsitz in Brandenburg an der Havel.

Bei der zur Deutschen Rentenversicherung Bund gehörenden Zulagenstelle ZfA wird bekannt gegeben, dass die Zulage - unter anderem - in voller Höhe nur unter der Bedingung gezahlt wird, dass der vom Förderberechtigten zu erbringende Eigenbeitrag eine bestimmte Höhe des "zugrundeliegenden Einkommens" erreicht. In der Regel wird hier das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres herangezogen. Für das Beitragsjahr 2007 betrug der notwendige Eigenbeitrag drei Prozent, für das Beitragsjahr 2008 macht er vier Prozent des zugrundeliegenden Einkommens aus; das sind maximal 1.575 Euro beziehungsweise 2.100 Euro abzüglich des Zulagenanspruchs. Eigenbeiträge und Zulagenanspruch zusammen können wiederum als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Voller Riester-Beitrag nötig
Wenn die Leute weiter auf niedrigerem Niveau vorsorgen, werde die Riester-Rente später Vielen nicht reichen, um das sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rente abzugleichen, betont ZfA-Amtsleiter Stolz. Damit Sparer die nötige Rentenhöhe erreichten, die heute in viele Modellrechnungen ausgewiesen wird, sei die Zahlung des vollen Riester-Beitrags nötig.

Im vergangenen Jahr hatte die Brandenburger Behörde 1,07 Milliarden Euro an Zulagen ausgeschüttet; bislang sind es insgesamt sogar 3,1 Milliarden Euro. Es handelt sich dabei um Steuergelder, die der Staat zugunsten der Steuerzahler neu verteilt. Mehr als die Hälfte der ausgeschütteten Gelder gehen an Eltern, die Kinderzulagen bekommen. Für einen Bezieher von Kindergeld sind das 185 Euro im Jahr, für ein neugeborenes Kind in diesem Jahr 300 Euro. 60 Prozent der Sparer verdienen weniger als 30.000 Euro brutto im Jahr, 55 Prozent sind Frauen. Viele Riester-Anleger lassen sich die „vom Staat geschenkten“ Gelder entgehen. 250 bis 350 Millionen Euro, so schätzt der FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken, seien allein 2005 nicht abgerufen worden. Die Hochrechnung ist nur im Nachhinein möglich, weil die Riester-Sparer ihr Geld zwei Jahre rückwirkend beantragen können.

Die Allianz, die zu den größten Anbieter von Riester-Verträgen zählt, hatte in einer Befragung ihrer Kunden Informationen gesammelt, warum ein Großteil keine Zulagen beantragten. Drei Antworten wurden dazu am häufigsten gegeben: „Weggelegt und vergessen", „hatte gar nicht verstanden, dass ohne die Zulage Geld verloren geht", und „zu kompliziert".

„Relativ viele Riester-Sparer denken, sie könnten die volle Steuervergünstigung über den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen, ohne einen Zulagenantrag zu stellen; dabei sollte man beides nutzen: Zulagen und Sonderausgabenabzug", heißt es bei der ZfA.

Die Riester-Förderung in Anspruch nehmen können neben Arbeitnehmern auch Beamte. Trotz grundsätzlich steigender Vertragszahlen habe aber nur jeder dritte der gut 30 Millionen Förderberechtigten bislang ein Riester-Produkt abgeschlossen.

Autor(en): Ellen Bocquel

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