Unfallversicherung: Was der Versicherer beweisen und der Kunde darlegen muss

Der Versicherer muss beweisen, dass die Ursache - im vorliegenden Fall war es ein Bandscheibenvorfall - nicht überwiegend durch die Folgen eines Unfalls verursacht wurde, will er die Leistungen verweigern. Die Darlegungslast, dass der Bandscheibenvorfall in erster Linie Folge des Unfalls war, liegt nach Ansicht des Oberlandesgericht Koblenz dennoch beim Versicherungskunden. Der Grund: Ein Bandscheibenvorfall könne zwar unfallbedingt sein. Aber ein Unfall sei nur unter erheblicher Gewalteinwirkung Hauptursache der Erkrankung.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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