11.02.2009 Recht
Rechtsschutz: Versicherter muss Fristeinhaltungen selbst verantworten
In einem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden hatte, ging aufgrund der fehlenden Vorschusszahlung des Rechtsschutzversicherers eine Klage erst neun Monate später bei Gericht ein. Die Richter urteilten, dass es der Klage damit an der unverzüglichen Zustellung fehle. Es sei vielmehr darauf zu schließen, dass der Versicherungsnehmer in diesem Fall nicht alles Nötige getan habe, um der Forderung des Gerichtes nach einer unverzüglichen Zustellung nachzukommen. Dieser könne sich auch nicht auf den Versicherer berufen, denn er sei für die Fristwahrungen selbst verantwortlich. Mehr
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