Bevollmächtigter kann Originalvollmacht herausverlangen

Ein Versicherer muss die ihm übermittelte Originalvollmacht auf Anfrage herausgeben. Denn der Bevollmächtigte hat hierauf einen Anspruch. Damit entschied das Landgericht Düsseldorf gegen eine Gesellschaft, die die Urkunde nicht herausgeben wollte und gab dem Kläger in zweiter Instanz recht.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/08) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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