Rechtsschutz: Versicherter muss Fristeinhaltungen selbst verantworten

In einem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden hatte, ging aufgrund der fehlenden Vorschusszahlung des Rechtsschutzversicherers eine Klage erst neun Monate später bei Gericht ein. Die Richter urteilten, dass es der Klage damit an der unverzüglichen Zustellung fehle. Es sei vielmehr darauf zu schließen, dass der Versicherungsnehmer in diesem Fall nicht alles Nötige getan habe, um der Forderung des Gerichtes nach einer unverzüglichen Zustellung nachzukommen. Dieser könne sich auch nicht auf den Versicherer berufen, denn er sei für die Fristwahrungen selbst verantwortlich.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/07) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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