27.02.2009 Recht
Haarwildunfall: Ausweichmanöver kann Versicherungsschutz kosten
Befindet sich Haarwild auf der Straße, so muss sich der Fahrer eines Pkw nach Auffassung der Rechtsprechung so verhalten, dass der Schaden möglichst gering bleibt. Für den Schutz durch die Kaskoversicherung kommt es dabei nicht zwangsweise auf eine Berührung mit dem Wild an. Daher kann im Einzelfall ein Ausweichmanöver notwendig sein, aber auch der Zusammenprall mit dem Tier - die Beweislast, dass das konkrete Verhalten den geringsten Schaden zur Folge hatte, liegt beim Fahrer bzw. Versicherten. Mehr
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