Ein Geschädigter, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf bei seiner Forderung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ansatz bringen. Der Bundesgerichtshof führte aus, dass der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten als statistische ermittelte Rechengröße nicht den zu Wiederherstellung erforderlichen Betrag repräsentiere. Die Richter gaben dem Versicherungsnehmer recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/10) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
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Autor(en): Versicherungsmagazin