Vom Versicherungsschutz-Ausschluss "psychische Reaktionen" werden alle Gesundheitsschäden erfasst, die nicht nachweisbar direkt mit dem Unfall in Zusammenhang stehen oder durch krankhafte Störungen zu erklären sind. Dieser Ausschluss greift nach Ansicht des Oberlandesgerichts Jena auch bei psychischer Fehlverarbeitung infolge einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung. Ein kausaler Zusammenhang sei hierbei nicht von Bedeutung, urteilten die Richter. Damit scheiterte der Versicherungsnehmer vor dem Kadi.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/10) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
Foto: Seven Bentrup/
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/10) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
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Autor(en): Versicherungsmagazin