30.06.2009 Recht
Reiseversicherung: Unmittelbare Stornierung bei Krankheit
Bei Eintritt einer Erkrankung hat der Versicherungsnehmer einer Reiserücktrittskostenversicherung die Pflicht, die Reise sofort zu stornieren, sollte die Chance auf Genesung ungewiss sein. Um genrelle Heilungschancen gehe es laut Landgericht München dabei aber nicht. Der Versicherte muss aber unmittelbar nach Eintritt der Erkrankung durch seinen behandelnden Arzt feststellen lassen, ob er zu Reisebeginn wieder völlig genesen ist. Solange dies nicht eindeutig geklärt werden kann, muss der Erkrankte die Reise sofort stornieren, da sonst der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei wird. Mehr
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