13.05.2009 Recht
Lebensversicherungen: Auf konkrete Fragen muss eine ehrliche Antwort folgen
Einem Versicherer steht es grundsätzlich frei, welche Gesundheitsfragen er in seinen Versicherungsanträgen stellt. Verschweigt der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung einen Klinikaufenthalt, im dem er die direkte Frage nach Krankenhausaufhalten mit "Nein" beantwortet, liegt darin eine Anzeigepflichtverletzung. Denn die explizit gestellte Frage und ihre korrekte Beantwortung ist für die Bearbeitung, Risikobeurteilung und Einstufung des Versicherungsrisikos notwendig, so das Oberlandesgericht Karlsruhe. Deshalb musste der Versicherer nicht zahlen. Mehr
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