BU: Klagefristsetzung kann folgende Ansprüche nicht ausschließen

Eine Ablehnung mit Klagefristsetzung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) bezieht sich immer auf den aktuell geltend gemachten Anspruch des Versicherungsnehmers. Sollte sich dessen Gesundheitszustand im Anschluss wesentlich verschlechtern, hat dieser erneut das Recht einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistung zu stellen. Die vorherige Ablehnung wird nach Meinung des Oberlandesgerichtes Frankfurt mit einem erneuten Eintritt einer BU nichtig.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/27) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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