„Allmählichkeitsschäden“ sind bei der Haftpflicht mitversichert

Die AHB-Ausschlussklausel in Bezug auf so genannte Allmählichkeitsschäden betrachtet das Oberlandesgericht Nürnberg als unzulässig. Hintergrund: Der Ausschluss sei für den Kunden nicht erkennbar. Mit diesem Urteil bekam nicht nur der Versicherte Recht. Die Richter wollten auch etwaigen Willkürentscheidungen der Gesellschaften vorbeugen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/27) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Foto: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Autor(en): Versicherungsmagazin

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