22.05.2012 Recht
Straßenverkehr: Mitverschulden bei Folgeunfall
Nachdem der Unfallhelfer an der Unfallstelle ankam, parkte er sein Auto und schaltete den Warnblinker an. Als er sich vergewissert hatte, dass er dem Verunfallten keine erste Hilfe leisten musste, ging er zu dessen Pkw und wollte die Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern, als ein weiterer Pkw ins Schleudern kam und den Unfallhelfer schwer verletzte. Mehr
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