Nachdem sich die Haftung bei Unfällen mit Kfz-Gespannen und Anhängern geändert hat, ist nach Ansicht des BGH im Allgemeinen von einer hälftigen Teilung des Schadens auszugehen.
In diesem Falle scherte ein Anhänger auf regennasser Fahrbahn aus und verursachte einen Unfall. Da auch das Fahrmanöver des Kfz berücksichtigt werden muss, um den Anhänger aus der Fahrbahn zu bringen, liegt ein Verschulden sowohl beim Kfz als auch beim Anhänger vor.
Der VR des Kfz hatte beim BGH Erfolg, der VR des Anhängers muss den Schaden zu 50 Prozent tragen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/23) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
In diesem Falle scherte ein Anhänger auf regennasser Fahrbahn aus und verursachte einen Unfall. Da auch das Fahrmanöver des Kfz berücksichtigt werden muss, um den Anhänger aus der Fahrbahn zu bringen, liegt ein Verschulden sowohl beim Kfz als auch beim Anhänger vor.
Der VR des Kfz hatte beim BGH Erfolg, der VR des Anhängers muss den Schaden zu 50 Prozent tragen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/23) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert