Sozialversicherungsrecht: Schadensersatz bei vorgezogener Altersrente

Durch einen schweren Autounfall wurde der Rentenversicherte schwerbehindert und nahm daher frühzeitig seine Rente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch.

Der Rentenversicherungsträger nahm daraufhin den Versicherer (VR) des Schädigers in Regress, da aufgrund der vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung zusätzliche Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung anfielen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dies legitim, die Rentenversicherung hätte diese Leistungen ohne die unfallbedingte Schwerbehinderung nicht erbringen müssen.

Die Klage des Rentenversicherungsträgers hatte vor dem BGH Erfolg.

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Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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