Lebensversicherung: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (OLG Karlsruhe)

Einem VR steht es frei, welche Gesundheitsfragen er in seinen Versicherungsanträgen stellt. Verschweigt der VN bei Antragsstellung einen Klinikaufenthalt, dadurch, dass er die diesbezügliche Frage mit "nein" beantwortet, begeht er eine Anzeigepflichtverletzung.

Wichtig sind immer die explizit gestellten Fragen und deren korrekte wahrheitsgemäße Antworten.
Das Gericht bestätigte die Leistungsfreiheit des VR!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/24) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.


Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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