Straßenverkehr: Ursachenzusammenhang eines Unfalls

Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einem Unfall beginnt dann, wenn:

1. der Unfall mit der erlaubter Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können;
2. eine kritische Verkehrssituation dem Verkehrsteilnehmer hätte klar machen können, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen könnte;
3. der Verkehrsteilnehmer seine Wartepflicht dem Vorfahrtsberechtigten gegenüber ignoriert;
4. sich der Verkehrsteilnehmer mehrmals über die Verkehrsregeln hinwegsetzt.


Der Bundesgerichtshof entschied: In solchen Fällen dient der Vertrauensgrundsatz dem Schutz des Unfallbeteiligten und jedenfalls nicht dem Schadensverursacher.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/20) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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