BUZ-Versicherung: Leistungsdauer nur bis zum Vertragsende (OLG Karlsruhe)

Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente wegen eingetretener BU erlischt auch dann, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls schon vor Ablauf der BUZ-Versicherung eingetreten ist.

Diese Bestimmung des § 1 Nr. 4 BUZ ist im Sinn des § 3 AGBG nicht überraschend.
Die Klage des VN wurde vom OLG Karlsruhe in dritter Instanz abgewiesen!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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