Macht der Versicherunsgnehmer in der Versicherungspolice falsche Angaben zu seinem bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommen, kann das Versicherungsunternehmen (VR) aufgrund des geltenden Bereicherungsverbotes die zuviel gezahlten Beträge zurückfordern.
Die VR-Klage wegen Anspruchs auf Krankentagegeld-Erstattung hatte vor dem Landgericht Berlin Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/22) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Die VR-Klage wegen Anspruchs auf Krankentagegeld-Erstattung hatte vor dem Landgericht Berlin Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/22) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Bild: © Gerd Altmann/
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert