10.07.2012 Recht
Lebensversicherung: Was bei vorzeitiger Vertragsauflösung passieren kann
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2005 eine gesetzliche Regelung bezüglich der Abschlusskostenverrechnung bei vorzeitiger Vertragsauflösung von Lebensversicherungen verabschiedet, die besagt, dass mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals bei vorzeitiger Vertragsauflösung als Rückkaufswert bereitstehen muss. Mehr
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