Teilkasko: Beschädigung nach Diebstahlversuch

Beschädigen Dritte nach einem missglückten Diebstahlversuch das versicherte Kfz, sind diese Beschädigungen bei den Teilkasko-Bedingungen nicht mitversichert.

Dies ergibt sich aus der Formulierung der Vollkasko-Bedingungen, in denen "darüber hinaus" mut- und böswillige Beschädigungen Dritter ausdrücklich als ersatzpflichtig anerkannt werden.

Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage des Versicherungsnehmers ab.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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