Unfallversicherung: Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen

Der Ausschluss in den AUB 2000 für so genannte Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen umfasst als auch ärztliche Behandlungen sowie deren Vor- und Nachbereitungen.

Im vorliegenden Falle stürzte der Versicherungsnehmer (VN) nach Narkoseeinleitung, beim Umbetten durch einen Pfleger, nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle, ist dieser Unfall eindeutig von o. g. Leistungsausschluss erfasst.


Der Kläger hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg.

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Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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