Unfallversicherung: Progression bei zwei Unfällen anwendbar? (BGH)

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Bei mitversicherter Progression ist der Invaliditätsgrad des maßgeblichen Unfalls um etwaige Vorschädigungen zu kürzen.

Die Schlussfolgerung des VN, dass für zwei Unfälle im versicherten Zeitraum der Gesamtinvaliditätsgrad progressiv zu steigern ist, scheidet bedingungsgemäß aus. Jede Invalidität ist pro Ereignis zu definieren, eine übergreifende Betrachtung mehrerer Unfälle ist nicht mitversichert.
Der BGH lehnte die Klage des VN ab!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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