Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2005 eine gesetzliche Regelung bezüglich der Abschlusskostenverrechnung bei vorzeitiger Vertragsauflösung von Lebensversicherungen verabschiedet, die besagt, dass mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals bei vorzeitiger Vertragsauflösung als Rückkaufswert bereitstehen muss. Die Versicherer hätten nach BGH eine Regelung bis spätestens 31.Dezember 07 finden müssen, wie sie die Verrechnung der Abschlusskosten und den „Mindest-Rückkaufswert“ bewerkstelligen können.
In dem vorliegenden Fall legte ein Versicherungsnehmer eine Verfassungsbeschwerde ein, da er seinen im Jahre 1994 abgeschlossenen Vertrag vorzeitig auflöste und der Versicherer die BGH-Regelung nicht befolgt hatte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte aber die Verfassungsbeschwerde des Versicherungsnehmers ab und gab den Ansichten des Versicheres recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/28) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
In dem vorliegenden Fall legte ein Versicherungsnehmer eine Verfassungsbeschwerde ein, da er seinen im Jahre 1994 abgeschlossenen Vertrag vorzeitig auflöste und der Versicherer die BGH-Regelung nicht befolgt hatte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte aber die Verfassungsbeschwerde des Versicherungsnehmers ab und gab den Ansichten des Versicheres recht.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert