Der Makler hat als Sachwalter und Treuhänder, die Pflicht ein Gebäuderisiko sachgerecht einzuschätzen und somit auch die Nutzungsart im Antrag richtig anzugeben.
Wird jedoch eine falsche Nutzungsart deklariert und der Versicherungsnehmer unterschreibt diesen offensichtlichen Fehler, so trifft ihn ein Mitverschulden von 2/3 - der Makler haftet somit nur noch zu 1/3. Hier wurde jedoch das versicherte Gebäude vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer und dessen Mitwisser in Brand gesteckt, eine Versicherungsleistung entfiel und somit besteht auch kein Schadensersatzrecht gegenüber dem Makler.
Der Klage des Versicherungsnehmers gegen seinen Makler wurde abgelehnt!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/29) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Wird jedoch eine falsche Nutzungsart deklariert und der Versicherungsnehmer unterschreibt diesen offensichtlichen Fehler, so trifft ihn ein Mitverschulden von 2/3 - der Makler haftet somit nur noch zu 1/3. Hier wurde jedoch das versicherte Gebäude vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer und dessen Mitwisser in Brand gesteckt, eine Versicherungsleistung entfiel und somit besteht auch kein Schadensersatzrecht gegenüber dem Makler.
Der Klage des Versicherungsnehmers gegen seinen Makler wurde abgelehnt!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/29) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert