Kfz-Haftpflicht: Fahrerflucht ist Obliegenheitsverletzung?

Das unerlaubte Entfernen nach einem Unfall vom Unfallort ist eine strafbare Handlung und stellt nach § 7 Ziffer V Nr. 2 AKB eine Obliegenheitsverletzung dar.

Ein Rückzahlungsanspruch des VR nach § 426 Absatz 2 BGB würde allenfalls daran scheitern, wenn diese Obliegenheitsverletzung als entschuldbar angesehen werden könnte.Hier ist jedoch nicht von einer entschuldbaren Handlung des VN auszugehen, da sich der Unfall in der Vornacht ereignete und der VN sich erst am Nachmittag des nächsten Tages bei der Polizei meldete, nachdem er von einer Anzeige wegen seiner Fahrerflucht erfahren hatte.

Der Klage des VR wurde Recht gegeben!

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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