Gebäude-Versicherung: Vorsätzliche Herbeiführung eines Frostschadens? (LG Mainz)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der VR auch dem neuen VVG gänzlich von seiner Leistungspflicht wegen Obliegenheitsverletzungen entziehen.

Hier stand das versicherte Gebäude zum Schadenzeitpunkt leer und der VN hatte die wasserführenden Leitungen nach seiner eigenen Aussage bewusst nicht entleert.
Aufgrund dieser Tatsache ist der VR wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung des VN leistungsfrei.
Die Klage des VN hatte vor dem LG keinen Erfolg!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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