Rechtsschutz: Darf ein Anwalt sich selbst vertreten? (BGH)

Der Kläger unterhielt eine Rechtschutzversicherung als Anwalt und hatte eine zivilrechtliche Streitigkeit mit einem Dritten.

Nachdem er sich als zugelassener Anwalt selbst im Gerichtsprozess vertreten hatte, lehnte der Rechtsschutz VR die Kostentragung seiner Rechtsanwaltsgebühren ab, da er keinen Anwalt zu Hilfe nahm und ihm deshalb kein erstattungspflichtiger Schaden entstand.

Der BGH verurteilte den VR zur Leistung, da es keinen Ausschluss für eigene Vertretung gibt!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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