Der Kläger unterhielt eine Rechtschutzversicherung als Anwalt und hatte eine zivilrechtliche Streitigkeit mit einem Dritten.
Nachdem er sich als zugelassener Anwalt selbst im Gerichtsprozess vertreten hatte, lehnte der Rechtsschutz VR die Kostentragung seiner Rechtsanwaltsgebühren ab, da er keinen Anwalt zu Hilfe nahm und ihm deshalb kein erstattungspflichtiger Schaden entstand.
Der BGH verurteilte den VR zur Leistung, da es keinen Ausschluss für eigene Vertretung gibt!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/25) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte. Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Nachdem er sich als zugelassener Anwalt selbst im Gerichtsprozess vertreten hatte, lehnte der Rechtsschutz VR die Kostentragung seiner Rechtsanwaltsgebühren ab, da er keinen Anwalt zu Hilfe nahm und ihm deshalb kein erstattungspflichtiger Schaden entstand.
Der BGH verurteilte den VR zur Leistung, da es keinen Ausschluss für eigene Vertretung gibt!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/25) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert