BU-Versicherung: Keine Verweisung bei zu langer Pendelzeit

Die Versicherungsgesellschaften dürfen einen Kunden im Versicherungsfall nicht auf einen anderen Arbeitsplatz verweisen, wenn die tägliche Pendelzeit 2,5 Stunden übersteigt oder eine getrennte Haushaltsführung nötig wäre. Im konkreten Fall musste das Oberlandesgericht Saarbrücken zwar über die Versicherungsleistung im Rahmen einer Unfallversicherung entscheiden. Das dort getroffene Urteil ist aber auch auf Berufsunfähigkeitsversicherungen und alle sonstigen Personen-Versicherungen mit einer Verweisungsmöglichkeit anwendbar.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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