Unfallversicherung musste bei Bandscheibenvorfall nicht einspringen

In der privaten Unfallversicherung besteht für einen Bandscheibenvorfall nur dann ein entsprechender Versicherungsschutz, wenn der Unfall auch unmittelbare Ursache für die Verletzung war. Allerdings ist es nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen praktisch unmöglich, dass ein Unfall hauptursächlich für einen Bandscheibenvorfall ist. Deshalb wurde in einem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt wurde, nach gutachterlicher Prüfung bestätigt, dass ein Bandscheibenvorfall keine versicherte Leistung in der privaten Unfallversicherung ist. Der Versicherer musste daher nicht zahlen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/21) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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