07.02.2013 Recht
Straßenverkehr: Beidseitige Haftung bei Reisverschlussverfahren (LG München)
Dadurch, dass zu wenige Menschen bereit sind, das Reisverschlussverfahren zu praktizieren, führt es bei Einfädelstellen immer wieder dazu, dass es eben nicht reibungslos mit dem Einfädeln klappt.
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