Berufsunfähigkeit: Umorganisation eines Schmerzpatienten

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Die Konzentrationsfähigkeit eines Programmierers ließ aufgrund einer somatoformen Schmerzstörung so nach, dass er nur noch in der Lage war, rund drei Stunden täglich zu arbeiten und dies nur mit langen Pausen.

Somit ist der Nachweis einer 75-prozentigen BU des VN erbracht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob er selbstständig oder formal als Angestellter im familiären Betrieb arbeitete.
Der VR kann den VN nicht auf eine Umorganisation verweisen.

Das OLG Koblenz verurteilte den VR zur vollständigen BU-Leistungspflicht!

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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