Ein VN hat den Nachweis des Einbruch-Diebstahls in ein versichertes Gebäude zu erbringen. Ein Keil in einer Nottür, der eine späteren Diebstahl vorbereitet, stellt keine "Gewalteinwirkung" gegen Gebäudebestandteile dar, was die Grundvoraussetzung für einen Einbruch-Diebstahl ist. Weiterhin berief sich der VN auf eine mangelnde Belehrung bezüglich der bedingungsgemäßen unverzüglichen Erstellung einer Stehlgutliste und Einreichung bei der Polizei – Nach Ansicht des Gerichts besteht keine Belehrungspflicht des VR zur Einreichung einer Stehlgutliste. Rund ein Monat nach dem erfolgten Diebstahl kann jedenfalls nicht als unverzüglich angesehen werden, wenn bereits vor Diebstahl eine Bestandsliste beim VN vorlag.
Die Feststellungsklage des VN wurde vom OLG als unbegründet abgewiesen!
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte. Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Die Feststellungsklage des VN wurde vom OLG als unbegründet abgewiesen!
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte. Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert