Unfall-Versicherung: Ausschluss psychischer Beeinträchtigungen

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Der § 2 IV AUB 88 schließt psychische Folgeschäden, die - auch noch Jahre - nach einem Unfall auftreten, aus.

Bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Invaliditätsfeststellung zugrunde liegen, sind nur diejenigen von Bedeutung, die fristgerecht ärztlich festgestellt worden sind !

Der VN hatte gegen den VR beim OLG Oldenburg in dritter Instanz Erfolg!

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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