Straßenverkehr: Beidseitige Haftung bei Reisverschlussverfahren (LG München)

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Dadurch, dass zu wenige Menschen bereit sind, das Reisverschlussverfahren zu praktizieren, führt es bei Einfädelstellen immer wieder dazu, dass es eben nicht reibungslos mit dem Einfädeln klappt.

Wenn dies von links nach rechts geschehen soll, hat die rechte Fahrspur Vortritt, doch darf der Fahrer des rechten Fahrstreifens nicht auf seinem Recht beharren, sondern er muss vielmehr anderen Fahrzeugen das Einordnen ermöglichen.

In einem konkreten Fall krachte es und der bevorrechtigte Fahrer wurde später zu einem Viertel mitschuldig gesprochen.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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