Unfallversicherung: Invaliditätsfrist - Kreuzbandruptur

740px 535px
Die bedingungsgemäßen starren Invaliditätsfristen zum Eintritt sowie der Geltendmachung und Feststellung verstoßen in keinem Fall gegen das allgemeine Transparenzgebot.

Liegt bei einem VR fristgemäß lediglich eine ärztliche Bestätigung wegen "Kreuzbandruptur beidseitig" vor, ist der erforderliche Invaliditätsnachweis zur Leistungsvoraussetzung nicht erbracht.

Das OLG Celle stellte eindeutig klar, dass die Leistungsvoraussetzung auch die Fristeinhaltung betrifft!

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News