Im Schadensfall der Kaskoversicherung kommt es bei der Frage des Mehrwertssteuerersatzes immer auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse des Kfz an.
Ist das Fahrzeug Eigentum einer Leasingfirma und hat diese eine Vorsteuerabzugsberechtigung, wird der Mehrwertsteueranteil bei der Schadenberechnung des Versicherers (VR) nicht berücksichtigt.
Da auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm bei Leasingfahrzeugen ein Vertrag zu Gunsten Dritter (Leasingfirma als Eigentümer) vorliegt, sind die steuerrechtlichen Versicherungsnehmer (VN)-Verhältnisse nicht relevant. Die Mehrwertsstuer wird dem VN nicht entschädigt.
Die Berufung des VN wurde mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 01/05) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Ist das Fahrzeug Eigentum einer Leasingfirma und hat diese eine Vorsteuerabzugsberechtigung, wird der Mehrwertsteueranteil bei der Schadenberechnung des Versicherers (VR) nicht berücksichtigt.
Da auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm bei Leasingfahrzeugen ein Vertrag zu Gunsten Dritter (Leasingfirma als Eigentümer) vorliegt, sind die steuerrechtlichen Versicherungsnehmer (VN)-Verhältnisse nicht relevant. Die Mehrwertsstuer wird dem VN nicht entschädigt.
Die Berufung des VN wurde mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 01/05) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert