Kfz-Kasko: Kein Mehrwertssteuerersatz bei Leasingfahrzeugen

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Im Schadensfall der Kaskoversicherung kommt es bei der Frage des Mehrwertssteuerersatzes immer auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse des Kfz an.

Ist das Fahrzeug Eigentum einer Leasingfirma und hat diese eine Vorsteuerabzugsberechtigung, wird der Mehrwertsteueranteil bei der Schadenberechnung des Versicherers (VR) nicht berücksichtigt.

Da auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm bei Leasingfahrzeugen ein Vertrag zu Gunsten Dritter (Leasingfirma als Eigentümer) vorliegt, sind die steuerrechtlichen Versicherungsnehmer (VN)-Verhältnisse nicht relevant. Die Mehrwertsstuer wird dem VN nicht entschädigt.

Die Berufung des VN wurde mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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