Haftungsrecht: Gutachter haftet nicht nur gegenüber Auftraggeber (OLG Koblenz)

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Ein Sachverständigengutachten führte zur Leistungsverweigerung der Versicherungsgesellschaft.

Infolge des falschen Gutachtens – Feststellung der Todesursache durch einen Arzt – wurde den Begünstigten nicht nur die Versicherungsleistung verweigert, sondern darüber hinaus auch die zusätzliche entstandenen Kosten, die nach Ansicht des Gerichts nunmehr vom Gutachter zu tragen sind.

Laut dem Bund der Versicherten schützt dieses Haftungsurteil vor Gefälligkeitsgutachten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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