21.03.2013 Recht
Kfz-Kasko: Falsche Angabe des Fahrzeuglenkers durch den Agenten
Der Versicherungsnehmer (VN) lässt die Schadensanzeige vom Versicherungsvertreter ausfüllen und beantworten, Hierbei gereichte die Angabe, der VN selbst wäre der Lenker gewesen, obwohl der Vertreter nicht wusste, wer das Fahrezug gefahren hatte, ihm zum Nachteil. Der Versicherungsschutz wurde verweigert. Mehr
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