Der Mieter eines versicherten Gebäudes hatte das Rücklaufventil an seinem Heizkörper ohne jeglichen Grund abmontiert und auch keine besonderen Maßnahmen zur Abicherung vor möglichen Leitungswasserschäden vorgenommen.
Aufgrund der fehlenden Sicherung kam es zu einem hohen Leitungswasserschaden an dem versicherten Gebäude. Der VR hat gegenüber dem VN aus dessen Sachversicherungsvertrag den Schaden reguliert.
Da die grobe Fahrlässigkeit des Mieters aufgrund der fehlenden Sicherheitsvorkehrungen bewiesen werden konnte, hat der VR den Mieter im Regress schadenersatzpflichtig gemacht und in Anspruch genommen.
Das LG Düsseldorf wies die Klage des Mieters gegen den VR in zweiter Instanz zurück!
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Aufgrund der fehlenden Sicherung kam es zu einem hohen Leitungswasserschaden an dem versicherten Gebäude. Der VR hat gegenüber dem VN aus dessen Sachversicherungsvertrag den Schaden reguliert.
Da die grobe Fahrlässigkeit des Mieters aufgrund der fehlenden Sicherheitsvorkehrungen bewiesen werden konnte, hat der VR den Mieter im Regress schadenersatzpflichtig gemacht und in Anspruch genommen.
Das LG Düsseldorf wies die Klage des Mieters gegen den VR in zweiter Instanz zurück!
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert