Versicherungsrecht: Belehrung über die Folgen der Auskunftspflichtverletzung

An eine Belehrung über die Folgen von Obliegenheitsverletzungen, im Hinblick auf die Verweigerung der gänzlichen Versicherungsleistung, stellt das neue VVG gegenüber dem Versicherungsnehmer (VN) erhebliche Anforderungen.

Im vorliegenden Fall hatte der VN zwar genaue Angaben zum Schaden gänzlich verweigert, was bei ordnungsgemäßer Belehrung des Versicherers (VR) zur Leistungsverweigerung geführt hätte. Der VR versäumte es jedoch, eine ordnungsgemäße und für den VN unmissverständliche Belehrung,etwa durch hervorgehobenen Text in der Schadenanzeige, zu erteilen.

Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte den VR wegen dieses Formfehlers zur Versicherungsleistung.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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