Kfz-Kasko: Falsche Angabe des Fahrzeuglenkers durch den Agenten

Der Versicherungsnehmer (VN) lässt die Schadensanzeige vom Versicherungsvertreter ausfüllen und beantworten, Hierbei gereichte die Angabe, der VN selbst wäre der Lenker gewesen, obwohl der Vertreter nicht wusste, wer das Fahrezug gefahren hatte, ihm zum Nachteil. Der Versicherungsschutz wurde verweigert.

Ein VN muss sich die falschen Angaben des Versicherungsvertreters anrechnen lassen, denn ein Vertreter ist in solchen Fällen dann der Wissenserklärungsvertreter des VN.

Die Klage des VN beim Oberlandesgericht Köln blieb erfolglos.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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